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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Im digitalen Zeitalter bieten Internetportale und soziale Netzwerke oft attraktive Möglichkeiten, Ihre Immobilie zu bewerben. Daher sollte ein kompetenter Immobilienmakler weit mehr als nur einfaches Online-Marketing bieten. Hier ist eine kurze Übersicht aller Dienstleistungen von Lifandi:

  • Detaillierte Analyse aktueller Marktangebote und intelligente Auswahl des bestmöglichen Verkaufspreises.
  • Professionelles Fotoshooting, Drohnenfotografie, digitale Tour, Bildvideo
  • Kleinere Renovierungen, Reinigungsservice, Home Staging
  • Marketing mit Premium-Paketen und gezieltem Targeting über soziale Netzwerke
  • Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Grundbuchs, des Grundbuchamts und der Gemeinde
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen mit allen Interessenten – auf Wunsch auch an Feiertagen und Wochenenden
  • Vertragliche Angelegenheiten (Kaufangebot, vorläufiger Kaufvertrag, Leasingvertrag, Optionsrecht, Verzichtserklärungen usw.)
  • Kostenvergleich für den notariell beglaubigten Kaufvertrag
  • Persönliche Betreuung von Anfang bis Ende… und darüber hinaus.

Da Sie diese Frage auf unserer Website lesen, sind Sie schon auf dem richtigen Weg 😊. Die Suche nach dem richtigen Partner ist immer etwas knifflig, da oft nur ein gutes Verhältnis zum Wohlbefinden beiträgt. Es ist jedoch wichtig, auf einige Schlüsseleigenschaften zu achten. Erstens: Erfahrung. Ich würde keinen Makler wählen, der zu unerfahren ist und möglicherweise mit stressigen Situationen überfordert ist. Zweitens würde ich niemanden wählen, der bereits im Ruhestand ist und dessen Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und Engagement fraglich sind. Ein guter Mittelweg wäre ein erfahrener und charakterstarker Makler. Außerdem würde ich aus strukturellen Gründen immer größere Agenturen bevorzugen. Ein allein agierender Makler kann bei stark steigender Arbeitsbelastung ins Straucheln geraten, und die Servicequalität leidet in der Regel darunter.

Eine Frage so alt wie die Industrie selbst. Die Ermittlung eines Marktpreises ist eine Kunst für sich, da sie die Prognose zukünftiger Ereignisse beinhaltet. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten: die Vergleichswertmethode und die Ertragswertmethode. Erstere ist mit Abstand die gängigste. Man sucht einfach nach ähnlichen Objekten auf dem Markt, um sich einen Überblick über das aktuelle Angebot zu verschaffen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn das Angebot groß ist. Andernfalls gestaltet sich die Ermittlung etwas schwieriger. Die Ertragswertmethode hingegen geht davon aus, dass der Wert der Immobilie und ihre potenziellen Erträge korreliert sind. Diese Methode wird vor allem bei Unternehmen oder Gewerbeimmobilien angewendet, da man in diesem Fall ein Unternehmen erwirbt und das investierte Kapital von den zukünftigen Erträgen abhängen sollte. Der jährliche Nettoertrag der Immobilie wird berechnet, durch einen angemessenen Zinssatz geteilt, und so erhält man den Marktwert.

Es muss noch einmal betont werden, dass beide Schätzmethoden nur Annäherungswerte liefern. Der tatsächlich erzielbare Höchstpreis hängt auch in hohem Maße von den potenziellen Käufern ab, die derzeit auf dem Markt sind.

Die Präsentation ist entscheidend. Wenn Sie einen Termin haben, erscheinen Sie sicher nicht im Schlafanzug. Ein ordentliches und sauberes Objekt ist eine gute Grundvoraussetzung, aber lassen Sie sich von kleineren Reparaturen nicht abschrecken, um potenziellen Käufern ein angenehmes Wohnerlebnis zu vermitteln. Darüber hinaus hat fast jede Immobilie ein besonderes Verkaufsargument. Das kann die Lage sein, eine herrliche Aussicht, eine große Garage oder die Möglichkeit, die Immobilie durch Renovierungen individuell zu gestalten. Dieser Aspekt muss optimal präsentiert werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Das ist leider eine komplizierte Frage, und die Antwort wird wahrscheinlich nicht erfreulich sein. Es geht hauptsächlich um den Preis. Wenn ich meine Immobilie sehr schnell verkaufen muss oder will, muss das Angebot einfach attraktiv sein. Die Immobilie muss optimal vermarktet werden, und der Kaufpreis muss etwas niedriger sein als bei vergleichbaren Objekten. Natürlich macht es einen großen Unterschied, ob ich in zwei Wochen oder in fünf Monaten verkaufen möchte. Je kürzer der Zeitraum, desto niedriger muss leider der Kaufpreis sein.

Es gibt unzählige Fälle von Rechten Dritter. Sie alle aufzulisten, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, daher werden wir zunächst die häufigsten behandeln.

  • Schutz von Denkmälern. Unterliegt das Objekt dem Denkmalschutz, haben die Gemeinde und die Provinz ein Vorkaufsrecht, und jede Änderung am Gebäude bedarf der Genehmigung des Amtes für Denkmalschutz.
  • Übereinkommen (Art. 39 – ehem. Art. 79). Die Vereinbarung ist eine Nutzungsverpflichtung, keine Eigentumsverpflichtung. Jeder kann eine subventionierte Wohnung erwerben, aber nicht jeder darf darin wohnen. Die Nutzung ist grundsätzlich Einwohnern des Woiwodschaftsbezirks Bozen vorbehalten, die noch keine geeignete Immobilie besitzen. Insbesondere Verkauf und Vermietung an Touristen sind grundsätzlich untersagt. In bestimmten Fällen kann die Vereinbarung auch abgelöst werden. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen.
  • Soziales Band (Art. 62). In diesem Fall hat der Verkäufer eine Landzuweisung oder ein zinsloses Darlehen erhalten. Für den Verkauf ist eine Erklärung des Wohnungsbauförderungsamtes erforderlich, dass keine Einwände gegen die Löschung der Grundschuld erhoben werden. Der Verkäufer erhält diese Erklärung, wenn er den erhaltenen Betrag ganz oder teilweise zurückzahlt oder die Grundschuld auf ein anderes Objekt überträgt, was nicht immer möglich ist. Jeder Fall muss sorgfältig geprüft werden.
  • Zubehörbeschränkung (Art. 124). Diese Einschränkung besagt lediglich, dass die Garage oder der Parkplatz nicht separat vom Grundstück vermietet oder verkauft werden darf, es sei denn, dies ist anderweitig genehmigt.

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